
Marktordnung
1.) Mit dem Aufbau des Standes schließt jeder Händler einen Mietvertrag mit dem Veranstalter und erkennt diese Marktordnung an.
2.) Jeder Teilnehmer an den Märkten hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigung von
anderen Teilnehmern, Besuchern oder Anwohnern des Marktes kommt! Bei selbst verschuldeten Unfällen ist eine Haftung des Veranstalters
ausgeschlossen! Verursacht ein Teilnehmer oder Besucher Schaden an Personen oder am Eigentum anderer, haftet der Verursacher selbst!
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus! - Feuerlöscher und Erste-Hilfe stehen beim Veranstalter bereit !!
3.) Berechnungsgrundlage für die Standmiete ist die Frontseite. Die Standtiefe beträgt mit KFZ ca. 6,5 Meter und ohne KFZ ca. 3,5 Meter. Ab 3
Meter Frontseite ist das KFZ in der Standmiete enthalten. Bei Wohnwagen/Mobilen werden mindestens 5 Meter berechnet!
Die Hauptwege/Rettungswege sind frei zu halten!
4.) Bei Umständen, die zur Beendigung der Veranstaltung führen, haftet der Veranstalter nicht für entgangene Einnahmen oder Kosten!
5.) Neuware nur auf Anfrage !! Verkäufer von Neuwaren bzw. Gewerbetreibende müssen im Besitz einer gültigen Gewerbeerlaubnis sein!
6.) Der Betrieb von Fernsehern, Rundfunkgeräten, sonstigen Tonträgern sowie von jeglichen Elektrogeräten ist nur zur Vorführung der
Gangbarkeit gestattet, bzw. bei längerer Nutzung (Geräte in Wohnwagen,Wohnmobilen) mit dem Veranstalter abzusprechen (Stromnutzung!)!
7.) Die Abwicklung von Verkauf / Kauf zwischen Privatverkäufer und Käufer basiert auf „Privatverkauf – Keine Gewährleistung“ !
Also auf dem Motto: „Wie gesehen so gekauft“ ! Der Veranstalter ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen !
8.) Der Handel mit Waffen die dem Waffengesetz unterliegen, Artikeln mit NS-Symbolen, mit Drucksachen/Darstellungen sowie sonstigen
Artikeln die den Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen, sind verboten ! Ebenfalls verboten ist das Anbieten von lebenden Tieren und Waren,
die gegen das Urheberrecht verstoßen, sowie der Verkauf von Alkohol und Lebensmitteln, wenn keine entsprechende Erlaubnis vorliegt und
dies nicht mit dem Veranstalter abgesprochen ist ! Allgemein sind die geltenden Gesetze (Gewerbeordnung usw.) einzuhalten!
9.) Kinder bis 12 Jahre erhalten mit gebrauchtem Spielzeug 1 Meter freie Verkaufsfläche, wenn dies mit dem Veranstalter vor Ort abgesprochen ist.
10.) Für einen Stromanschluss werden pauschal 5,- Euro je Tag berechnet. Der Aussteller ist für die Sicherheit seiner Kabelverbindungen verantwortlich!
Wasser kann (wenn vorhanden), für 1,- Euro je 10 l. entnommen werden.
11.) Den Anweisungen des Veranstalters und seinem Personal ist Folge zu leisten ! Bei Verstößen gegen diese Marktordnung oder bestehender
Gesetze, erfolgt ein Platzverweis ohne Rückzahlung der Standgebühr oder anderer dem Aussteller/dem Besucher entstandener Kosten !
12.) Der Abbau der Stände erfolgt nicht vor 15.30 Uhr ! - Müll ist von jedem Standinhaber selbst mit zu nehmen !
13.) Die Entsorgung / Entleerung von Camping-Toiletten oder jeglichem Müll in die DIXI-WC ist strengstens verboten !
14.) Auf allen Plätzen gilt die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr !
15.) Bitte auf allen Plätzen den Leinenzwang für Hunde beachten !